Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Bearbeitung von Equidenhufen. Die Erfüllung erteilter und angenommener
Aufträge wird von Britta Jacobs-Gramm (nachstehend „Hufheilpraktikerin“ genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen
Pferdebesitzers oder dessen Beauftragten (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
Geltungsbereich
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Für alle mit der Hufheilpraktikerin abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen
Geschäfte und Aufträge gelten ausschließlich die hiermit genannten Bedingungen. Die Hufheilpraktikerin erkennt von den vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die
Hufheilpraktikerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
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Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch
den Auftraggeber anerkannt.
Vertragsabschluss
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Ein Vertrag zwischen der Hufheilpraktikerin und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine persönliche oder
fernmündliche Auftragsbestätigung oder schriftlich per E-Mail oder durch Erfüllung des Auftrags seitens der Hufheilpraktikerin zustande. Die
Hufheilpraktikerin hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
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Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam,
wenn sie von der Hufheilpraktikerin bestätigt sind.
Pflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an dem Equiden
besitzt.
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Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und saubere Vorstellung der vereinbarten Equiden
verantwortlich.
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Der Auftraggeber hat einen sauberen und trockenen Arbeitsplatz, der wettergeschützt ist, zu stellen. Der Arbeitsplatz
sollte einen festen und trockenen Boden und ein Dach haben, und vor dem Wetter (Sonne, Regen, etc.) Schutz bieten.
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Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Sicherheit der sich in den gleichen Räumlichkeiten befindlichen Personen
und Sachgegenständen, indem er für eine fachgerechte Anbindung oder Unterbringung des Equiden sorgt.
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Kann ein Auftrag aus Gründen, die im Verschuldenbereich des Auftraggebers liegt, nicht, nur teilweise oder fehlerhaft
durchgeführt werden, wird die vereinbarte Dienstleistung dem Auftraggeber trotzdem komplett in Rechnung gestellt.
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Trifft die Hufheilpraktikerin keinerlei Verschulden an der fehlerhaften, Teil- oder Nichtausführung, so hat
der Auftraggeber keine Ansprüche gegen sie.
Ort und Zeitpunkt
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Auftraggeber und Hufheilpraktikerin erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und
Zeitpunkt.
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Die Hufheilpraktikerin erbringt ihre Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte
geschäftsfähige Person anwesend ist.
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Eine Stornierung oder Änderung des vereinbarten Ortes, des Zeitpunktes oder des Equiden (ggf. auch Anzahl der
vereinbarten Equiden) ist nur mit Bestätigung durch die Hufheilpraktikerin gültig.
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Eine Stornierung oder Änderung des vereinbarten Ortes, des Zeitpunktes oder des Equiden (ggf. auch Anzahl der
vereinbarten Equiden) ist mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Hufheilpraktikerin schriftlich mitzuteilen. Andernfalls werden die vereinbarten
Kosten der Dienstleistung zu 100% in Rechnung gestellt. Der Betrag ist innerhalb von 3 Werktagen zu zahlen.
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Sollte ein Termin gar nicht storniert werden und die Hufheilpraktikerin erscheint zum vereinbarten Termin
am vereinbarten Ort, und der Auftraggeber erscheint nicht oder die Bearbeitung kann nicht oder nur teilweise vorgenommen werden, so werden neben der
Dienstleistung auch die angefallenen und zuvor vereinbarten Fahrtkosten zu 100% in Rechnung gestellt. Der Betrag ist innerhalb von 3 Werktagen zu
zahlen.
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Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 1,5 Stunden vor
dem vereinbarten Termin akzeptiert werden.
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Kann die Leistung aus vorgenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in maximaler Höhe des
Auftragswertes verlangt werden.
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Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder offensichtlicher
Unmöglichkeit.
Abnahme
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Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Auftraggeber oder einer von ihm beauftragten
geschäftsfähigen Person.
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Ist der Auftraggeber oder die von ihm beauftragte geschäftsfähige Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr
anwesend oder verhindert, so gilt die Abnahme als gegeben.
Gewährleistung
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige gesundheitliche Verschlechterungen des Equiden, die auf Fehler in der
Bearbeitung zurückzuführen sind, unverzüglich, jedoch spätestens am Folgetag nach der Kenntnisnahme durch den Auftraggeber schriftlich zu reklamieren. Erfolgt
die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
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Bei fehlerhafter Bearbeitung der Hufe ist die Hufheilpraktikerin berechtigt, eine Nachbesserung vorzunehmen,
insofern keine Notwendigkeit einer tieräztlichen Behandlung besteht. Erst wenn eine Nachbesserung unmöglich oder fehlgeschlagen ist, steht dem Aufraggeber das
Recht zur Minderung der Vergütung zu.
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Die Gewährleistung gilt für eine Dauer von 7 Tagen.
Haftung
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Die Hufheilpraktikerin haftet nicht für ihre ununterbrochene Erreichbarkeit, ebenso wenig dafür, dass durch die
Bearbeitung der Hufe bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
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Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die Hufheilpraktikerin nur bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der
Hufheilpraktikerin.
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In allen anderen Fällen haftet die Hufheilpraktikerin nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten)
verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren
Schäden findet nicht statt.
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Die Hufheilpraktikerin haftet nur für Schäden, die in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Bearbeitung
stehen. Diese müssen innerhalb 24 Stunden der Hufheilpraktikerin schriftlich bekannt gegeben werden. Andernfalls erlischt die Haftung.
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Die Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Equiden von Seiten des
Eigentümers/Auftraggebers oder einer von ihm beauftragten Person nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird
oder im Vorfeld von der Hufheilpraktikerin auf die möglichen Folgen hingewiesen wurde.
Haftungsausschluß
Die Hufheilpraktikerin haftet nicht für Schäden, die aus der allgemeinen Tiergefahr heraus entstehen. Ebensowenig haftet die
Hufheilpraktikerin für Schäden am Equiden, die das Tier sich selbst zugefügt hat, oder die ihm durch andere als von ihr zugefügt wurden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Hufheilpraktikerin.
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Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
Preise
Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen
Preislisten der Hufheilpraktikerin, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Zahlungen
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Die Dienstleistung ist sofort nach Erbringung der Leistung passend und in voller Höhe in bar vor Ort zu
zahlen.
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Sollten Rechnungen ausgestellt werden, so sind diese sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von
der Hufheilpraktikerin angegebenem Konto oder in bar innerhalb von 3 Tagen zu zahlen.
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Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt
Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der LZB zu zahlen.
Sonstiges
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Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden
wurden nicht getroffen.
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Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die
übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.